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Winterliegeplatz- und Slipordnung

Winterliegeplatz- und Slipordnung

Die Slipordnung der Segelkameradschaft Geniusbank e. V.

Stand: 22. März 2025

Die Slipordnung der Segelkameradschaft Geniusbank e.V. regelt die sichere Nutzung der Slipanlage und den Ablauf von Auf‑ und Abslippen. Sie dient der Unfallvermeidung, schützt Boote und die Anlage und legt klare Verantwortlichkeiten fest. Alle Nutzer müssen die Sicherheitsvorgaben einhalten und den Anweisungen des Slipmeisters folgen. Das Slippen erfolgt auf eigene Gefahr, eine Haftpflichtversicherung ist verpflichtend.

1. Allgemeine Bestimmungen

Die Slipordnung regelt den sicheren Umgang mit der Slipanlage der Segelkameradschaft Geniusbank e.V. (SKG). Sie gibt den Nutzern der Anlage einen Leitfaden, um die Anlage sicher zu nutzen, Schäden zu vermeiden und sie nachhaltig zu betreiben.

  • Die Slipanlage steht den Mitgliedern der SKG zur Verfügung. Gäste dürfen sie nur mit Zustimmung des 1. oder 2. Vorsitzenden nutzen.
  • Für das Slippen der Boote ist die kameradschaftliche Hilfe der Mitglieder notwendig.
  • Jede Person ist für die eigene Sicherheit und persönliche Schutzausrüstung selbst verantwortlich.
  • Die Verantwortung für das Boot obliegt ausschließlich dem Eigner oder der von ihm beauftragten Person.
  • Die SKG und ihre Mitglieder haften nicht für Personen- oder Sachschäden jeglicher Art, weder beim Slippen noch während der Liegezeit auf der Slipanlage oder beim Transport der Boote auf dem Vereinsgelände. Eine Haftpflichtversicherung ist verpflichtend, eine Kaskoversicherung wird empfohlen.

2. Verantwortlichkeiten & Sicherheitsvorgaben

2.1 Rolle des Slipmeisters

  • Der Slipmeister ist für die Koordination des gesamten Slipvorgangs verantwortlich.
  • Er unterweist die Slipmannschaft, die Bootseigner sowie alle Beteiligten in ihre Aufgaben, insbesondere neue Mitglieder.
  • Er überprüft die Betriebsbereitschaft der Slipanlage vor jedem Vorgang.
  • Er gibt die Kommandos zum Slippen nach Rücksprache mit dem Bootseigner.
  • Er sorgt dafür, dass die Gefahrenzonen während des gesamten Slipvorgangs freigehalten werden.
  • Der Slipmeister hat das letzte Wort in allen sicherheitsrelevanten Fragen und kann Slipvorgänge ablehnen oder verschieben, wenn aus Sicht der Slipcrew die sichere Durchführung nicht gewährleistet ist.

2.2 Sicherheitsbestimmungen

  • Der Slipwagen darf nur von eingewiesenen Personen und unter Anweisung des Slipmeisters genutzt werden.
  • In Notfällen darf kurzfristig geslippt werden, jedoch nur nach vorheriger Information des 1. oder 2. Vorsitzenden und mit ausreichendem fachkundigen Personal.
  • Der Aufenthalt in der Gefahrenzone ist nur den notwendigen Personen erlaubt.
  • Alle Beteiligten tragen geeignete Schutzkleidung (z. B. Sicherheitsschuhe, Handschuhe).

Es ist untersagt, während des Slipvorgangs:
– unter das Boot zu treten
– hinter den fahrenden Slipwagen zu treten
– in das Slipseil zu treten
– sich unter schwebenden Lasten aufzuhalten

3. Besondere Sicherheitsvorschriften für den Mastenkran

  • Der Mastenkran darf nur gemäß den Sicherheitsvorgaben genutzt werden.
  • Unsachgemäße Nutzung kann zum Ausschluss von der Nutzung führen.
  • Gäste dürfen den Mastenkran nur im Beisein eines SKG‑Mitglieds nutzen.
  • Eine regelmäßige Wartung und Inspektion des Mastenkrans muss dokumentiert werden.

4. Ablauf des Abslippens (Zu‑Wasser‑Lassen des Bootes)

4.1 Vorbereitung

  • Der Slipwagen wird gemäß Anweisung des Slipmeisters unter das Boot gefahren.
  • Alle Hindernisse im Gleisbett müssen entfernt werden.
  • Der Rollweg des Slipwagens sowie die Sichtachse des Windenfahrers sind freizuhalten.
  • Der Bootseigner ist für die korrekte Sicherung des Masts und an Deck befindlicher Geräte verantwortlich.
  • Bei unzureichender Sicherung kann das Slippen verweigert werden.

4.2 Durchführung

  • Der Slipwagen wird mit Ketten gesichert und die hydraulischen Handstützen werden angesetzt.
  • Das Boot wird mit der Seilkralle und ggf. mit einem Keil gegen Umfallen gesichert.
  • Der Slipmeister gibt die Anweisung zum Anheben des Slipwagens.
  • Nach Entfernung aller Stützen wird der Slipwagen kontrolliert Richtung Wasser bewegt.
  • Sobald das Boot aufschwimmt, wird die Windenkralle entlastet und das Boot überprüft.
  • Nach Entfernen aller Verbindungen zum Slipwagen legt das Boot ab.

4.3 Abschluss

  • Der Windenfahrer zieht den Slipwagen aus dem Wasser.
  • Falls ein Nebenslip genutzt wird, erfolgt eine manuelle Anpassung durch die Weiche.
  • Der nächste Slipvorgang kann beginnen.

5. Vorbereitende Maßnahmen für das Boot

  • Das Boot muss rechtzeitig gemäß des Ablaufplans am Winterhafen bereitliegen.
  • Ausreichende, geeignete Pallhölzer zum Abstellen des Bootes bereithalten.
  • Passende und funktionsfähige Kimmschieber am Abstellplatz bereitstellen.
  • Benötigtes Werkzeug, Keile und sonstiges Kleinmaterial griffbereit haben.

6. Ablauf des Aufslippens (An‑Land‑Bringen des Bootes)

6.1 Vorbereitung

  • Der Slipwagen wird für die Aufnahme des Bootes vorbereitet und ins Wasser gefahren.
  • Alle Hindernisse im Gleisbett müssen entfernt werden.
  • Der Bootseigner manövriert sein Boot über den Slipwagen und richtet es korrekt aus.
  • Der Bootseigner ist für die Sicherung des Mastes und aller an Deck befindlichen Geräte verantwortlich.
  • Bei unzureichender Sicherung kann das Slippen verweigert werden.

6.2 Durchführung

  • Die Klaue wird angesetzt und leicht angezogen, um das Boot in Position zu halten.
  • Der Slipmeister gibt die Anweisung zum Auffahren an den Windenfahrer.
  • Während des Slipvorgangs werden Lage und Standsicherheit des Bootes überprüft.
  • Falls notwendig, wird der Vorgang gestoppt und das Boot zurück ins Wasser gelassen, um es neu auszurichten.

6.3 Abschluss

  • Hat der Slipwagen die endgültige Position erreicht, gibt der Slipmeister das Stopp-Kommando.
  • Der Wagen wird mit Ketten gesichert.
  • Das Boot wird mit Hartholz oder geeigneten Kunststoffelementen abgestützt.
  • Sobald das Boot sicher steht und der Slipwagen frei ist, wird dieser auf Kommando des Slipmeisters herausgefahren und der nächste Vorgang kann beginnen.

7. Dokumentation & Haftung

  • Nach jedem Slipvorgang sind Mängel oder Schäden an der Anlage umgehend zu melden.
  • Der Slipmeister füllt das Slipprotokoll vor Beginn aus und lässt es gegenzeichnen.

Der Bootseigner bestätigt mit seiner Unterschrift im Slipprotokoll:

  • dass er die Sicherheitsbestimmungen kennt und akzeptiert,
  • dass eine Haftpflichtversicherung für sein Boot besteht,
  • dass er für seine eigene Sicherheit und persönliche Schutzausrüstung verantwortlich ist.